Marburg Law Review (MLR)
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Wissenschaftlicher Beirat
Professorin Dr. Monika Böhm Professor Dr. Georg Freund Professor Dr. Georgios Gounalakis Professor Dr. Dr. h.c. Gilbert Gornig Professor Dr. Tobias Helms Professor Dr. Sebastian Müller-Franken Professor Dr. Dieter Rössner Professor Dr. Christoph J. M. Safferling Professor Dr. Wolfgang Voit Professor Dr. Edgar Weiler Professor Dr. Johannes Wertenbruch
Info
… für Autoren
Die Marburg Law Review will es Studenten, Praktikern und Wissenschaftlern die Möglichkeit eröffnen, wissenschaftliche Aufsätze, Fallbearbeitungen und Kurzbeiträge zu veröffentlichen. Beiträge sind – als unformatierte Worddatei – an beitrag@law-review.de zu senden. Die Email sollte Angaben zu Name (vollständig), Postadresse und telefonischer Erreichbarkeit enthalten. Natürlich können Sie den Beitrag auch an die unter der Rubrik Kontakt bezeichneten Adresse schicken. Der Marburg Law Review e. V. haftet nicht für Manuskripte, die unverlangt eingereicht werden. Eine Rücksendung erfolgt nur, wenn Rückporto und ein entsprechender Rückumschlag beigelegt sind. Der Beitrag sollte (inklusive Leerzeichen und Fußnoten) einen Umfang von 40.000 Zeichen nicht überschreiten. Bitte beachten sie unsere Hinweise für Autoren und unsere Hinweise zu Manuskripten und Urheberrechten im Impressum. Eine Vergütung für veröffentlichte Beiträge wird grundsätzlich nicht gewährt. Nach Eingang des Beitrags erfolgt eine Sichtung durch mindestens zwei Redakteure. Diese entscheiden im Einvernehmen, ob der Beitrag für eine Veröffentlichung in der MLR in Betracht kommt. Sollte dies der Fall sein, wird Ihr Beitrag der Schriftleitung vorgelegt, die sodann die Entscheidung über eine Veröffentlichung trifft. Fällt diese positiv aus, setzen sich die Redakteure mit dem Autor in Verbindung und erörtern die Details der in Aussicht genommenen Veröffentlichung. Eine Änderung des Beitrages erfolgt jedoch nur mit Zustimmung…
… für Förderer
Der Marburg Law Review e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, dessen Mitglieder alle ehrenamtlich tätig sind. Dabei sind wir allerdings auf Unterstützung angewiesen, weshalb wir für das Projekt Marburg Law Review immer auf der Suche nach geeigneten Partnern für eine Zusammenarbeit sind. Diese kann in Form einer einmaligen Spende erfolgen, als Fördermitgliedschaft in dem Marburg Law Review e.V., aber auch eine längerfristige Zusammenarbeit, bei der gemeinsame Projekte (wie z.B. Vorträge) verwirklicht werden, ist denkbar. Sie können jeder Zeit mit uns in Kontakt treten, um die Möglichkeiten einer Unterstützung zu besprechen. Antrag auf Fördermitgliedschaft Spendenformular Spenden werden ausschließlich im Rahmen des als gemeinnützig anerkannten Satzungszwecks verwendet, weshalb wir ab einem Betrag von 100 € gerne eine Spendenquittung ausstellen. Bankverbindung: Kontoinhaber: Marburg Law Review e.V. Kontonummer: 48360106 Bankleitzahl: 513 900 00 Kreditinstitut: Volksbank Mittelhessen eG
… für Vereinsmitglieder
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Impressum
Marburg Law Review e. V., Marburg an der Lahn Gegründet im Jahr 2007 Marburg Law Review e. V. c/o Philipps-Universität Marburg Fachbereich Rechtswissenschaften Universitätsstraße 6 35037 Marburg Die Schutzgebühr der Zeitschrift beträgt: Euro 3,– Erscheinungsort: Marburg an der Lahn ISSN 1866-4415 SCHRIFTLEITUNG: Insa Müller, Schwanallee 30a, 35037 Marburg (V.i.S.d.P.) Kathrin Eyrich, Heusingerstraße 7, 35037 Marburg Richard Helwig, Rudolf-Breitscheid Str. 15 , 35037 Marburg Alexander Schilling, Rudolf-Bultmann-Str. 13, 35039 Marburg URHEBER- UND VERLAGSRECHTE: Alle in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheidungen und ihre Leitsätze, denn diese sind geschützt, soweit sie vom Einsender oder von der Schriftleitung erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtsschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ohne schriftliche Genehmigung des Verlags in irgendeiner Form – durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren – reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen, verwendbare Sprache übertragen werden. MANUSKRIPTE: Der Marburg Law Review e. V. haftet nicht für Manuskripte, die unverlangt eingereicht werden. Eine Rücksendung erfolgt nur, wenn Rückporto und ein entsprechender Rückumschlag beigelegt sind. Die Übersendung eines Manuskripts beinhaltete die Erklärung, dass der Beitrag nicht gleichzeitig anderweitig angeboten wird. Mit…
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